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Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium finanzieren können. Zumindest das erste Jahr Ihres Studiums muss vollständig finanziert sein.
Die deutschen Behörden gehen dabei von einem bestimmten Mindestbetrag aus, den Sie im Monat zur Verfügung haben müssen. Dieser liegt zurzeit bei 670 Euro pro Monat, das sind insgesamt 8040 Euro für das erste Studienjahr. Allerdings können eventuell auch höhere Nachweise verlangt werden.
Den Finanzierungsnachweis können Sie auf unterschiedliche Art vorlegen. Erkundigen Sie sich unbedingt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land, in welcher Form Sie den Nachweis erbringen müssen!
Prinzipiell möglich sind folgende Formen:
Nehmen Sie den Finanzierungsnachweis nicht auf die leichte Schulter. Er ist mehr als nur eine bürokratische Hürde; Sie sollten sicherstellen, dass Sie auch über das erste Studienjahr hinaus auf gewisse finanzielle Unterstützung zurückgreifen können.
Sozialleistungen
Grundsätzlich sind Studierende vom Leistungsbezug nach SGB II ausgeschlossen. Für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums kann der Bezug von Sozialleistungen dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr als erfüllt gelten, weil ihr Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln gesichert ist. Dies umfasst auch die (nachgezogenen) Familienangehörigen.