Persönliche Assistenzen und technische Hilfen

Für Studierende mit Behinderung sind speziell angepasste technische Geräte und Arbeitsmittel häufig eine notwendige Grundlage zur Durchführung des Hochschulstudiums. Viele Studierende mit Behinderungen benötigen u.U. neben technischen Hilfen zur Unterstützung in Vorlesungen und Seminaren, zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes, zur Unterstützung im Haushalt und ggf. für Pflegeleistungen persönliche Assistenzen:

• Studienhelfer/ innen, Tutor/innen und Vorlesekräfte

• Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher/innen

• Mobile Hilfsdienste

• Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung durch Zivis

Leistungsträger dieser persönlichen Assistenzen und technischen Mittel ist nicht die Hochschule sondern die örtliche Eingliederungshilfe.

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Gebäuden und Einrichtungen der Hochschule

Neubauten und größere Umbauten im Hochschulbereich erfüllen in der Regel die gesetzlich festgelegten Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit. Altgebäude oder angemietete Räumlichkeiten erfüllen diese Normen jedoch nicht. In Einzelfällen führt erst der konkrete Bedarf dazu, entsprechende Nachrüstungen in die Wege zu leiten. Dazu steht Ihnen in der Regel der/die Behindertenbeauftragte der Hochschulen zur Verfügung. Diese können kleinere notwendige bauliche Änderungen veranlassen oder die Anschaffung von Ausstattungen beantragen.