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Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein Darlehen von 300 € mtl., das der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  vergibt. Die Beantragung ist erst in fortgeschrittenem Stadium des Studiums möglich. Bei Bachelorstudiengängen, in denen es keine Vorprüfung gibt, ist die Beantragung ab dem dritten Semester möglich.

  • Antragsberechtigt sind deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende.
  • Er kann für max. 24 Monate (auch zusätzlich zum BAföG) in Anspruch genommen werden.
  • Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen des Auszubildenden oder den Einkünften der Eltern gewährt.
  • Bis zu einer Gesamtsumme von 7.200 € können bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200 oder 300 € beantragt werden.
  • Werden die 24 Monate nicht ausgeschöpft oder ist die monatliche Summe unter 300 €, kann (unter Berücksichtigung der max. möglichen 7.200 €) eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 € beantragt werden, wenn belegt wird, dass diese für besondere Ausbildungszwecke benötigt wird. Unter dieser Voraussetzung kann auch ausschließlich eine Einmalzahlung in Anspruch genommen werden.
  • Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate.

Nähere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.bildungskredit.de

Studienkredite

Verschiedene Geldinstitute, wie z. B. Deutsche Bank, Sparkassen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bieten Studienkredite zur Finanzierung des kompletten Studiums an. In der Regel können zwischen 100 € und 800 € geliehen werden, meist für die Dauer von maximal zehn Semestern, wobei unterschiedliche Altersgrenzen und Voraussetzungen an die Nationalität zu beachten sind. Wichtig ist in jedem Fall ein Blick auf die Zinshöhe (fest oder flexibel) und eine sorgfältige Prüfung der Rückzahlungsmodalitäten!

Hilfe zum Studienabschluss

Auszubildenden an Hochschulen wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt. Siehe auch unter BAföG.

Studiengebührenkredite

Außerdem werden auch Kredite zur Finanzierung der Studiengebühren für das Erststudium angeboten. Zurzeit gibt es das Angebot der NBank, die Gelder der KfW verwaltet. Die Rückzahlung erfolgt nach Studienende, die Zinshöhe beträgt zurzeit 2,94 % *, ist aber variabel bis 7,5 % ( Stand April 2011). Die Verschuldung (zusammen mit einem BAföG-Darlehensteil) ist begrenzt auf maximal 15.000 €. Antragsberechtigt sind Studierende, die bei Aufnahme des Erststudiums noch keine 35 Jahre alt sind, Deutsche und EU-Staatsbürger sowie deren Angehörige. (* halbjährliche Änderung der Zinshöhe möglich!)

Studien-Abschluss-Hilfe der E.W. Kuhlmann-Stiftung

Die E.W. Kuhlmann-Stiftung vergibt eine Studien-Abschluss-Hilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro. Der „Mikrokredit“ wird als zinsloses Darlehen für fünf Jahre gewährt. Bewerben können sich Studierende, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden. Nähere Informationen über die E.W. Kuhlmann-Stiftung und zur Studien-Abschluss-Hilfe finden Sie auf der Website www.studien-abschluss-hilfe.de