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Gesetzliche Unfallversicherung

Als Studierender sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle während der Aus- und Fortbildung an Fachhochschulen und Hochschulen nach § 2 SGB VII versichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung wird von der Unfallkasse der Bundesländer gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.luk-nds.de/wir-ueber-uns/index.php