stw-on.de » Braunschweig » Beratung » Sozialberatung » Versicherungen » Krankenversicherung
Studierende können i. d. R. bis zu einem Alter von 25 Jahren (zzgl. der Zeit von Wehr- oder Ersatzdienst) über ihre Eltern kostenlos familienversichert sein. Es sei denn, sie verdienen monatlich mehr als 360 € (bzw. bei einem Minijob erhöht sich diese Grenze auf 400 €). Verdienen Sie also mehr oder sind älter 25 (s.o.), müssen Sie sich selbst versichern.
Momentan beträgt der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung bei 64,77 €. Der Beitrag für die Pflegeversicherung hängt davon ab, ob Sie Kinder haben. Wenn dies der Fall ist, beläuft sich der monatliche Beitrag auf 11,64 €, ohne Kinder und über 23 Jahre zahlen Sie 13,13 €.
Das ergibt somit einen Gesamtbetrag von 76,41 € bzw. 77,90 € (Stand September 2011). Gesetzlich versicherte BAföG-EmpfängerInnen bekommen die Kosten ersetzt.
Bei verheirateten Studierenden kann die Familienversicherung über den Ehepartner (unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze) auch über das 25. Lebensjahr hinausgehen. Studierende, die älter als 30 Jahre sind oder über das 14. Fachsemester hinaus studieren, fallen nicht mehr unter die studentische Versicherungspflicht. Damit erhöhen sich die Krankenkassenbeiträge. Es können jedoch Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Versicherungspflicht geltend gemacht werden. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Hinweise:
Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bei Beginn des Studiums kann während der Studienzeit nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wer sich also befreien lässt, z.B. weil er bei einem Elternteil privat versichert ist, muss sich dann selber auch privat versichern, wenn er wegen des Alters aus der Familienversicherung heraus fällt.
Weitere Informationen zum Thema “Krankenversicherung im Studium” finden Sie bei 1A Krankenversicherung. Zusätzlich hat die 1A Krankenversicherung eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen und direkten Ansprechpartner für Studenten sowie ein Merkblat der aktuellen Beitragshöhen und den wichtigsten Fakten zum Thema studentische Krankenversicherung zusammengestellt.
Tipp: Das Deutsche Studentenwerk hat für ausländische Studierende, die aus der studentischen Krankenversicherungspflicht herausfallen, eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Aber Achtung: Dieses Angebot bietet keine Pflegeversicherung an, sodass diese bei einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden muss, da nach sechs Monaten ohne Pflichtversicherung eine Ordnungswidrigkeitsanzeige droht. Weitere Informationen unter: www.union-verdi.de/dsw-studenten-kv
Vollständige Befreiungen von der Praxisgebühr, Medikamenten-Zuzahlungen u.ä. sind gesetzlich weggefallen, so dass diese Kosten von Studierenden nun selbst getragen werden müssen. Befreien lassen kann sich nur, wer mit den Zuzahlungen im Jahr eine so genannte Belastungsgrenze überschreitet. Diese Grenze ist erreicht, wenn Sie mehr als 2% ihres Brutto-Jahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1%) zahlen mussten. Der Antrag muss unter Angabe sämtlicher Einnahmen (mit Nachweisen) bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Belege sollten deshalb immer eingefordert und aufgehoben werden, um eine mögliche Befreiung beantragen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gkv.info oder bei Ihrer Krankenkasse.