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Die Sozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachsen in Lüneburg bietet Rat und Information in (fast) allen sozialen Fragen rund um das Studium, von Arbeitslosengeld bis Krankenversicherung, von Gebührenbefreiung bis Wohngeld.

Sozialberater-Sprechstunde

Die Sprechstunde in Buxtehude findet in der Regel 4- bis 5mal pro Semester gemeinsam mit den Sprechzeiten des BAföG-Amtes statt (bitte Aushänge beachten).

Ansprechpartner

Selbstverständlich können Sie auch unsere Sozialberaterin in Lüneburg ansprechen:

Kerstin Hanelt

Sozialberaterin Lüneburg

Bild von Kerstin Hanelt - Sozialberaterin Lüneburg

Tel.:(0 41 31) 7 89 63-20
Fax:(0 41 31) 7 89 63-40
E-Mail:sozialberatung.lg (@) stw-on.de


Sprechzeiten

Dienstag 9.30 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.30 – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

In unserer Reihe mit Tipps aus den Beratungsstellen stehen Ihnen verschiedene Broschüren zur Verfügung, die Sie in der rechten oberen Linkbox downloaden können.

Darlehen

Vom Studentenwerk OstNiedersachsen wird ein Darlehensfonds verwaltet. Aus diesem Fonds werden kurz- und mittelfristige Darlehen gewährt. Das kurzfristige Darlehen dient zur Überbrückung akuter Finanzprobleme. Es wird einmalig bis 600 € gewährt. Die Rückzahlung muss nach zwei Monaten erfolgen.
Mittelfristige Darlehen werden als Studienabschlussdarlehen gewährt. Der Darlehensbetrag wird in 6 gleich hohen aufeinander folgenden Monatsraten à höchstens 500,00 Euro ausgezahlt. Es ist eine Bescheinigung der Hochschule vorzulegen, dass das Studium innerhalb der Frist von 6 Monaten abgeschlossen wird. Die Rückzahlung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Rate erfolgen.
Das kurzfristige Darlehen ist zinslos, das mittelfristige ist in der Auszahlungsphase ebenfalls zinslos. Anschließend wird es mit 2% verzinst. Beide Darlehen müssen durch eine beglaubigte Bürgschaftserklärung abgesichert werden! Mitzubringen sind außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung, gültige Ausweise von sowohl DarlehensnehmerIn als auch Bürge/Bürgin und eine Verdienstbescheinigung des Bürgen bzw. der Bürgin vom vorherigen Monat. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% der Darlehenssumme erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialberatung bzw. der Kasse des Studentenwerks.

Weitere Links zum Thema.