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Vom Studentenwerk OstNiedersachsen wird ein Darlehensfonds verwaltet. Aus diesem Fonds werden kurz- und mittelfristige Darlehen gewährt. Das kurzfristige Darlehen dient zur Überbrückung akuter Finanzprobleme.
Es wird einmalig bis 600 Euro gewährt. Die Rückzahlung muss nach zwei Monaten erfolgen.
Mittelfristige Darlehen werden als Studienabschlussdarlehen gewährt. Der Darlehensbetrag wird in sechs gleich hohen aufeinander folgenden Monatsraten à höchstens 500 Euro ausgezahlt. Es ist eine Bescheinigung der Hochschule vorzulegen, dass das Studium innerhalb der Frist von 6 Monaten abgeschlossen wird. Die Rückzahlung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Rate erfolgen.
Das kurzfristige Darlehen ist zinslos, das mittelfristige ist in der Auszahlungsphase ebenfalls zinslos. Anschließend wird es mit 2% verzinst.
Beide Darlehen müssen durch eine beglaubigte Bürgschaftserklärung abgesichert werden! Mitzubringen sind außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung, gültige Ausweise von sowohl Darlehensnehmer/in als auch Bürge/Bürgin und eine Verdienstbescheinigung des Bürgen bzw. der Bürgin vom vorherigen Monat. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% der Darlehenssumme erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialberatung bzw. der Kasse des Studentenwerks.
Weiterhin gibt es noch einen Hilfsfonds der Verfassten Studierendenschaft.