stw-on.de » Clausthal-Zellerfeld » Beratung » Sozialberatung » Jobben im Studium » Geringfügige Beschäftigungen
Wenn Sie als Studierender ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und dabei regelmäßig weniger als 400 Euro im Monat verdienen, sind Sie i. d. R. steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag für die Kranken- und Rentenversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie regelmäßig ein Einkommen über 400 und weniger als 800 Euro im Monat verdienen, zahlen Sie i. d. R. keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dabei darf die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht überstiegen werden. Jedoch müssen je nach Einkommen Rentenbeiträge gezahlt werden. Die gezahlte Lohnsteuer wird i. d. R. im Rahmen der Jahressteuerveranlagung zurückgezahlt.