stw-on.de » Clausthal-Zellerfeld » Wohnen » FAQ
Studierende im Zuständigkeitsgebiet des Studentenwerks OstNiedersachsen. Falls Platz zur Verfügung steht, nehmen wir auch Studierende anderer Hochschulen auf, die uns den Zweck des (vorübergehenden) Aufenthaltes nachweisen (Praktikum, Hospitation).
Für Kurzzeitvermietungen besteht eine Mindestmietdauer von einem Monat. Es gibt eine generelle Mietzeitbegrenzung auf maximal fünf Jahre. “Gäste” (Praktikanten etc.) nehmen wir für maximal ein Jahr auf.
Einen Reservierungsantrag können Sie frühzeitig stellen. (Erst) bei Abschluss des Mietvertrages müssen Sie die Immatrikulation oder Zulassung (Studienplatz) nachweisen. Die Reservierung ist kostenlos und nicht rechtlich verbindlich. Verpflichtungen für Sie entstehen erst, wenn Sie unser Wohnangebot annehmen. Zur Verwaltungsvereinfachung speichern wir Ihre Daten in einer EDV. Die Daten werden nur für diesen Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Einen Antrag für die Reservierung eines Wohnheimplatzes können Sie gleich hier online ausfüllen.
Wir nehmen Ihren Reservierungswunsch in unsere Vormerkliste auf und bieten den Interessenten in dieser Reihenfolge freiwerdende Zimmer an. Auf unser Angebot sollten Sie innerhalb von acht Tagen reagieren, sonst müssen wir leider davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr an einer Reservierung haben.
Telefonisch oder schriftlich oder per Email bei der Abteilung “Studentisches Wohnen”. Nennen Sie bitte bei allen schriftlichen Anfragen Ihren Hochschulort, da wir für sehr viele Orte zuständig sind.
Ja, die voraussichtliche Wartezeit (nach Menge der vorliegenden Reservierungen und Erfahrungswerten über Auszüge) ist in den Wohnplatzanträgen genannt. Besonders lang sind diese Zeiten in der Regel zu Semesterbeginn.
In unseren Wohnanlagen gibt es sehr unterschiedliche Wohnformen:
Bitte lesen Sie hierzu unsere Darstellungen auf Informationsblättern und auf den entsprechenden Wohnheimsseiten im Internet.
Häufig sind die Zimmer möbliert und es gibt Waschmaschinen- und Trocknerraum sowie Telefon(-Vorbereitung) und Kabel-/Satellitenanschluss.
Überwiegend gibt es Gemeinschafts-/Partyräume und Fahrradeinstellplätze.
Eine Internet-Verkabelung gibt es bisher erst dort, wo es ausdrücklich genannt ist. Wir streben aber nachdrücklich die weitere Verkabelung an.
In der Regel finden Sie dort ein Bett, einen Schrank, einen Tisch, einen Stuhl und ein Regal. In einigen Zimmern kommt noch ein Sessel hinzu. Geschirr, Bettzeug und ähnliches müssen Sie in jedem Fall selber mitbringen.
Alle in Info-Blättern und im Internet genannten Preise sind Beispiele. Verbindlich ist das Ihnen übersandte konkrete Mietangebot. Alle Preise sind Inklusivpreise einschließlich Nebenkosten, Heizung, Wasser, ggf. Kabelan-schluss, Nutzung der Gemeinschaftsflächen, teilweise Reinigung von Fluren und Gemeinschafts-einrichtungen. Teilweise muss Strom gesondert nach Verbrauch bezahlt werden.
Bei Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie als Kaution eine Monatsmiete hinterlegen.
Das Studentenwerk verfügt über eine Anzahl sogenannter behindertengerechter Wohnplätze. Auch diese genügen sicher nicht allen Bedürfnissen. Wir sind aber bemüht, jeweils individuelle Lösungen zu finden. Wenn Sie sich für einen Wohnplatz interessieren, der speziellen Anforderungen genügen muss, bitten wir Sie, sich mit unserer Wohnheimverwaltung in Verbindung zu setzen.