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Die von der Landesregierung 1978 gegründete Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben, die bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten und sofern von anderer Seite keine Unterstützung haben.
Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können z.B. vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.
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