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Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes entstehen. Dies umfasst insbesondere die Erstausstattung des Babys, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und deren Einrichtung oder die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes.
Die Mittel werden für ergänzende Hilfen zur Verfügung gestellt, um Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Die Entscheidung darüber liegt bei den Zuwendungsempfängern der Bundesstiftung auf Landesebene.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung. Werden Stiftungsmittel gewährt, dürfen diese nicht gepfändet oder auf Sozialleistungen angerechnet werden.