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Für das Arbeiten als Studierender müssen Sie (in den meisten Fällen) die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis (Nachweis Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung) dem Arbeitgeber vorlegen. Den Sozialversicherungsausweis bekommen Sie bei der deutschen Rentenversicherung. Die Lohnsteuerkarte als solche gab es zuletzt im Jahr 2010, diese ist auch für 2012 gültig. Wer für dieses Jahr noch eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Falls Sie mehr als einen Job haben, können Sie sich eine weitere Lohnsteuerkarte der Lohnsteuerklasse VI ausstellen lassen. Dabei ist zu beachten, dass in dieser Klasse der Arbeitgeber einen höheren Steuersatz einbehält, den Sie dann aber über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen – sofern bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.