Arbeiten im Studium

Gerade für internationale Studierende ist der Nebenjob wichtig für den Lebensunterhalt. Allerdings können Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, in Deutschland nur eingeschränkt arbeiten. Anders der Großteil der Europäerinnen und Europäer, sie sind den deutschen Studierenden praktisch gleich gestellt und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

In welchem Umfang dürfen Sie arbeiten?

Seit 2005 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten!

Wenn Sie mehr als 90 volle oder 180 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ob Sie diese Zustimmung erhalten, hängt von der Arbeitsmarktlage an Ihrem Studienort ab. In Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit werden Sie wenig Chancen haben, mehr als 90 Tage arbeiten zu können.

Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Diese kann länger als 90 Tage im Jahr ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen!

Studierende aus der EU und dem EWR  sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.