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Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden. So sollten Sie also möglichst rasch nach der Ankunft in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Sie werden im schlimmsten Fall exmatrikuliert, wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben.
Achtung: Eine Reiseversicherung beinhaltet nicht ausreichenden Versicherungsschutz! Man muss zudem auch pflegeversichert sein. Fragen Sie nach, ob dieser in Ihrem Tarif enthalten ist!
Auswahl einer Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche bzw. öffentliche und private. Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie jedoch grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern. Achtung: Einmal privat versicht, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung jedoch die preiswertere Variante – es sei denn, Sie sind über Ihre Eltern privatversichert.
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen
Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie jedoch bereits im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen! Für Studierende ist dies zumeist eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigen Sie sich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen. Wenn Sie zuhause über keinen Versicherungsschutz verfügen, müssen Sie sich in Deutschland dennoch versichern, wie alle anderen Studierenden auch.
Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.
Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigten Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!
Älter als 30? Was dann?
Nach dem 30. Geburtstag bzw. dem 14. Fachsemester können Sie sich nicht mehr im günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch Absolvententarife, die Ihnen noch ein weiteres Semester einen vergünstigten Versicherungsschutz gewähren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Ansonsten bleibt der Schritt in die private Krankenversicherung. Das gilt insbesondere für Studierende, die bereits 30 sind, wenn sie ihr Studium in Deutschland beginnen.