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Besonders Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sollten ihren Studienalltag vor Beginn des Studiums so weit es geht organisieren. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld erkundigen, welche Möglichkeiten Sie vor Ort haben, um Unterstützung zu bekommen, z. B. Nachteilsausgleiche bei Prüfungen.
Wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von mindestens 50 haben, müssen Sie Ihre Behinderung und/oder chronische Erkrankung mittels eines amtsärztlichen Attests nachweisen, welches für Studierende kostenpflichtig ist (ca. 40 bis 100 Euro). Die Angabe einer ärztlichen Diagnose ist nicht ausreichend.
Es gibt an jeder Universität Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Ausführliche Informationen finden Sie auch bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des DSW.