Stipendien für Studierende und Promovierende mit Behinderung
Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium oder eine Promotion durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende, wie z. B. das Anerkennen einer Studienverzögerung durch die Behinderung/Erkrankung, können von den Stiftungen i. d. R. auf Anfrage gewährt werden. Teilweise kann auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf finanziert werden. Daneben gibt es eine ganze Reihe anderer Stiftungen, die unterschiedliche Gruppen von Studierenden unterstützen.
Folgende Stiftungen fördern bundesweit Studierende mit Behinderungen:
- Dr. Willy Rebelein Stiftung: Fördert zusätzlichen Ausbildungsbedarf, der durch eine Körperbehinderung bedingt ist: z. B. bei Gehbehinderten Kosten für die Transporte und z. B. bei Gehörlosen die Kosten für Dolmetscher.
- Paul und Charlotte Kniese-Stiftung: Die Kniese-Stiftung arbeitet ausschließlich im Bereich der Blindenfürsorge.
- Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter: Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und des Mehrbedarfes
- Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter: c/o Maecenata Management GmbH. Die Stiftung dient der Förderung körper- und sinnesbehinderter Personen, die eine hohe Begabung intellektueller oder anderer Art besitzen.
- Hildegardisverein e. V.: Dieser Verein vergibt zinslose Darlehen an Studentinnen (nicht nur im Erststudium) und Stipendien für wissenschaftliches Arbeiten. Ein Mentorenprogramm für behinderte Studentinnen zeigt die Sensibilisierung für diesen Personenkreis.
- Heinz und Mia Krone-Stiftung: Diese Stiftung gewährt nur einmalige Hilfen wie Kfz-Umbauten und Einbau eines Liftes, jedoch keine Stipendien in Form von Mietzahlungen oder laufenden Studiengebühren.
- Stiftung Darmerkrankungen