Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können u.U. bei ihrer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen: http://www.hochschulstart.de/) oder direkt bei Hochschulen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/ Wartezeit) sowie einen Härtefallantrag stellen.

Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder Wartezeit

Diese Anträge können gestellt werden, wenn sich besondere Umstände in einer Person, die diese nicht zu vertreten hat, nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben bzw. den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben und dadurch weniger Wartezeit vorgewiesen werden kann.

Antrag auf Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches als Zusatzantrag

Dieser Antrag ist ein ergänzender Antrag, er verbessert nicht Ihre Chancen auf die Zuweisung eines Studienplatzes, sondern erhöht lediglich die Chancen, dort zu studieren, wo Sie es sich wünschen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Studienplatz über die Quoten Abiturbeste, Wartezeit oder Härtefall erhalten haben. Also erst wenn die Bewerbung um einen Studienplatz in einem dieser Verfahren selbst erfolgreich war, kann dieser Antrag bzw. alternativ der Nachweis einer Schwerbehinderung (Kopie des Schwerbehindertenausweises) dazu führen, bevorzugt an der eigenen Wunschhochschule studieren zu dürfen.