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Kindergeld

Eltern können für ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen, sofern sich diese in Ausbildung befinden und dies durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen können. Die Altersfrist verlängert sich bei fortlaufender Ausbildung noch um den geleisteten Wehr- oder Zivildienst. Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz. Dabei darf das Jahreseinkommen des Kindes nicht mehr als 8004 € netto betragen. Grundlage zur Berechnung des Jahreseinkommens sind sämtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes. So zählt beispielsweise der Zuschussanteil des BAföGs mit als Einkommen. Nicht angerechnet werden Unterhaltszahlungen der Eltern und Sonderleistungen wie z.B. Büchergeld.