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Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung. Grundsätzliche Bedingung für einen Anspruch ist deshalb, dass vorher über eine bestimmte Zeit ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Die oft geäußerte Auffassung, Studierende hätten generell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nicht richtig. Allerdings sind, neben den üblichen Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Anwartschaftszeiten), die Anforderungen an die Verfügbarkeit besonders geregelt: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht nur, wenn man für eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 15 Std./Woche zur Verfügung steht. Wer z. B. während des Semesters mehr als 15 Wochenstunden studiert (zusätzlich addiert die Agentur für Arbeit die gleiche Zeit für die Vor- und Nachbereitung, insgesamt also über 30 Std.), muss glaubhaft machen, dass er/sie pro Woche mehr als 40 Std. (die übliche Wochenarbeitszeit) für Job plus Studium aufbringen kann. Wer im Schichtdienst außerhalb der üblichen Studienzeiten arbeiten kann, hat bessere Karten!
Die Agentur für Arbeit trifft nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen eine individuelle Einzelfallentscheidung. Auch während eines Promotionsstudiums oder eines Urlaubssemesters wird von der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung ausgegangen.