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Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine Unterhaltssicherungsleistung, die vom zuständigen Jobcenter an erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren gezahlt wird, die ihren Unterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen decken können. Erwerbsfähig ist, wer gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Sozialgeld wird für mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt.

Studierende können allerdings in der Regel kein ALG II erhalten, da im SGB II ein Grundsatzausschluss formuliert (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) wurde: Wer sich in einer Ausbildung befindet, die dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist, kann keine Leistungen nach SGB II beziehen. Es kommt hier also nicht auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen an, sondern nur auf die grundsätzliche Förderungsfähigkeit.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  •  Im Urlaubssemester
  •  Wenn das Studium aus Krankheitsgründen oder infolge einer Schwangerschaft länger als drei Monate unterbrochen werden muss, da in diesem Fall dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch mehr besteht.
  •  Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts  in Form eines Darlehens ausgezahlt werden.
  •  Studierende, die BAföG erhalten, im elterlichen Haushalt leben und deren realer Wohnkostenanteil höher ist, als der pauschale BAföG-Betrag zum Wohnen, können einen Wohnkostenzuschuss beantragen, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen – siehe § 27 Absatz 3 SGB II.
  •  Für Angehörige, insbesondere Kinder, die mit dem Studierenden zusammenleben, kann ALG II/Sozialgeld beantragt werden, sofern ihr Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
  •  Studierende können Mehrbedarfe und einmalige Beihilfen beantragen, die sich aus besonderen Lebensumständen ergeben:

Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, erforderliche kostenaufwändige Ernährung, Mehrbedarf bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.