stw-on.de » Lüneburg » Beratung » Sozialberatung » Finanzierungsmöglichkeiten » Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine Unterhaltssicherungsleistung, die vom zuständigen Jobcenter an erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren gezahlt wird, die ihren Unterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen decken können. Erwerbsfähig ist, wer gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Sozialgeld wird für mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt.
Studierende können allerdings in der Regel kein ALG II erhalten, da im SGB II ein Grundsatzausschluss formuliert (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) wurde: Wer sich in einer Ausbildung befindet, die dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist, kann keine Leistungen nach SGB II beziehen. Es kommt hier also nicht auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen an, sondern nur auf die grundsätzliche Förderungsfähigkeit.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, erforderliche kostenaufwändige Ernährung, Mehrbedarf bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.