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Beim BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) handelt es sich um eine Ausbildungsförderung, die zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt wird. Die Auszahlungshöhe kann, abhängig vom Einkommen der Eltern (außer bei elternunabhängigem BAföG) sowie vom eigenen Einkommen und Vermögen, mtl. bis zu 670 € betragen. Die Anträge sind frühzeitig (drei Monate vorher) zu stellen und in der Abteilung Studienfinanzierung (BAföG-Amt) des Studentenwerks einzureichen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich (oder online unter http://www.das-neue-bafoeg.de/).
Auszubildenden an Hochschulen wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer* geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt.
* Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG geleistet werden, wenn schwerwiegende Gründe (z. B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit, Gremientätigkeit) vorliegen.