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Wer ein Rundfunkgerät (Radio oder Fernseher) zum Empfang bereithält, muss Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zahlen. Diese betragen für Radio 5,76 €, für Radio und Fernsehen zusammen 17,98 € monatlich. Auch wenn gar kein Fernseher oder Radio vorhanden sind, aber ein internetfähiger Computer, ist die Gebühr von 5,76 € zu zahlen.
Allerdings kann man sich u. U. von diesen Gebühren befreien lassen. Der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung muss regelmäßig einen Monat vor Ende des Bewilligungszeitraumes neu gestellt werden. Befreien lassen können sich bestimmte Personengruppen, u. a. nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach BAföG. Die Befreiung muss direkt bei der GEZ beantragt werden (unter Vorlage des BAföG-Bescheids). Antrag und Infos über http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die GEZ über einen Statuswechsel von Studierender zu Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer informiert werden muss, da Sie ggf. keinen Befreiungsantrag mehr stellen können. Sollte sich die GEZ bei Ihnen nicht zeitnah melden, ist es ratsam, von sich aus den Statuswechsel anzugeben und einen entsprechenden Antrag zu stellen, da sonst Wartezeiten entstehen können, für die Sie im Nachhinein die Gebühren auf einmal bezahlen müssen.
Für Studierende gibt es die Möglichkeit, bei der Telekom einen so genannten „Sozialtarif“ zu beantragen. Demnach erhält man dann monatlich bis zu 6,94 € Ermäßigung auf alle über das Festnetz der Telekom geführten Standard-Telefonate (Anrufe über andere Anbieter sowie Verbindungen zu Service- oder Mobilfunk- Nummern werden nicht angerechnet). Der Antrag ist unter Vorlage eines gültigen BAföG-Bescheids in einem T-Punkt der Telekom zu stellen. Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Jahr.