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Die Sozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachsen in Lüneburg bietet Rat und Information in (fast) allen sozialen Fragen rund um das Studium, von Arbeitslosengeld bis Krankenversicherung, von Gebührenbefreiung bis Wohngeld.

Sozialberater-Sprechstunde

Jeden zweiten Montag im Monat bieten wir in Suderburg eine Sprechstunde zusammen mit der BAföG-Abteilung an (nur in der Vorlesungszeit).
Die Sprechstunde findet von 10 bis 12.00 Uhr an einem Info-Tisch im Bereich des Mensa-Speisesaals statt.

Ansprechpartner

Selbstverständlich können Sie auch unsere Sozialberaterin Frau Hanelt in Lüneburg ansprechen:

Sozialberaterin Lüneburg
Kerstin Hanelt
sozialberatung.lg@stw-on.de
Tel. 04131/78963-20
Kein Foto vorhanden!

Sprechzeiten

Dienstag 10 – 14 Uhr
Donnerstag 10 – 13 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.

In unserer Reihe mit Tipps aus den Beratungsstellen stehen folgende Broschüren zur Verfügung:

  • Jobben im Studium
  • Sozialtipps für Studierende
  • Studieren mit Kind
  • Selbständig arbeiten
  • Prüfungsangst
  • Studienfinanzierung

Darlehen

Vom Studentenwerk OstNiedersachsen wird ein Darlehensfonds verwaltet. Aus diesem Fonds werden kurz- und mittelfristige Darlehen gewährt. Das kurzfristige Darlehen dient zur Überbrückung akuter Finanzprobleme. Es wird einmalig bis 600 € gewährt. Die Rückzahlung muss nach zwei Monaten erfolgen.
Mittelfristige Darlehen werden als Studienabschlussdarlehen gewährt. Der Darlehensbetrag wird in 6 gleich hohen aufeinander folgenden Monatsraten à höchstens 500,00 Euro ausgezahlt. Es ist eine Bescheinigung der Hochschule vorzulegen, dass das Studium innerhalb der Frist von 6 Monaten abgeschlossen wird. Die Rückzahlung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Rate erfolgen.
Das kurzfristige Darlehen ist zinslos, das mittelfristige ist in der Auszahlungsphase ebenfalls zinslos. Anschließend wird es mit 2% verzinst. Beide Darlehen müssen durch eine beglaubigte Bürgschaftserklärung abgesichert werden! Mitzubringen sind außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung, gültige Ausweise von sowohl DarlehensnehmerIn als auch Bürge/Bürgin und eine Verdienstbescheinigung des Bürgen bzw. der Bürgin vom vorherigen Monat. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% der Darlehenssumme erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialberatung bzw. der Kasse des Studentenwerks.

Weitere Links zum Thema.