Studierende, die in ein Wohnheim des Studentenwerks einziehen möchten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Mietvertragsmodellen zu wählen. Wünschen Sie sich mehr Flexibilität bei der Kündigungsfrist? Oder wollen Sie durch einen Jahresvertrag Miete sparen? Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen:
Semestervertrag
Die Mietverträge des Studentenwerks OstNiedersachsen sind in der Regel Semestermietverträge. Das heißt, vermietet wird zum Wintersemester vom 01.09. bis 28./29.02. oder vom 01.10. bis 31.03. und zum Sommersemester vom 01.03. bis 31.08. oder vom 01.04. bis 30.09.
Bei den Semesterverträgen handelt es sich um befristete Verträge, die nicht vorzeitig kündbar sind. Eine Verlängerung der Mietzeit ist grundsätzlich möglich. Der Mietvertrag kann bis zwei Monate vor Ablauf des bestehenden Mietvertrages verlängert werden. Die geltenden Mietpreise entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Wohnheims.
Jahresmietvertrag
Der Jahresmietvertrag entspricht den Bedingungen des Semestermietvertrages, hat jedoch eine Mindestlaufzeit von elf Monaten. Wenn sich das Zimmer zum Ablauf des Vertrages in einem einwandfreien Zustand befindet, erstattet das Studentenwerk Ihnen nach Abnahme des Zimmers eine Kaltmiete.
Flexi-Vertrag
Der Mietvertrag ist unbefristet und kann jederzeit begonnen sowie mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für diese Flexibilität berechnet das Studentenwerk einen monatlichen Aufschlag von 25 Euro. Das gilt übrigens auch für alle Mietverträge mit weniger als 5 Monaten Laufzeit.