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Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat, der Vorstand, der Geschäftsführer und die örtlichen Beiräte an den Standorten Braunschweig, Hildesheim und Lüneburg.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe sind in der Satzung (III. Abschnitt) festgelegt.
Ostfalia
Prof. Dr. Rosemarie Karger (Vorsitzende)
Julian Schober
TU Braunschweig
Prof. Dr.-Ing. Anke Kayser-Pyzalla
Stefanie Buchholz
HBK Braunschweig
Wolfgang Ellenrieder
Stefan Schramm
TU Clausthal
Dr. Georg Frischmann
Sascha Wolf
Stiftung Universität Hildesheim
Prof. Dr. Martin Schreiner
Max Engelking
HAWK
Prof. Dr. Wolfgang Viöl
N.N.
Leuphana – Universität Lüneburg
Prof. Dr. Carola Schormann
Franziska von Schmeling
Hochschule 21
Dr.-Ing. Rolf Jäger
Hauke Platte
Wirtschaft und Verwaltung
Julius von Ingelheim
Garnet Alps
Beratende Mitglieder des Verwaltungsrats
Alle Vorstandsmitglieder
Sönke Nimz, Geschäftsführer STW ON
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer STW ON
Cord von Frieling, stellv. Geschäftsführer STW ON
Götz Draeger, Personalratsvorsitzender STW ON
Bianka Herrmann, stellv. Personalratsvorsitzende STW ON
Vorstandsvorsitz
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach
Studentische Mitglieder
Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig
Catharina Schmidt, TU Clausthal
Lars Herrmann, Stiftung Universität Hildesheim
Nicht studentische Mitglieder
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal
Elvi Thelen, Ostfalia
Dietmar Smyrek, TU Braunschweig
Dr. Johanna Jobst, Stiftung Universität Hildesheim
Beratende Mitglieder des Vorstands
Sönke Nimz, Geschäftsführer STW ON
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer STW ON
Cord von Frieling, stellv. Geschäftsführer STW ON
Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region, wobei die Verwaltungsratsmitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung sowie der Vorstandsvorsitzende keiner Region zugeordnet sind. Hinzu kommt je Hochschule in der Region ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA. Sollte eine Hochschule mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort sie die meisten Studierenden besitzt.
Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Regionalräte teil. Er oder sie kann sich vertreten lassen.